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Begleitete Programme · Preise & Konditionen

Klarheit und Transparenz, bevor es losgeht.

Kein Programm beginnt ohne Vorgespräch, kein Honorar ohne Angebot, das Sie vorher freigeben. Diese Seite zeigt den Ablauf und die Regeln der fachlich begleiteten Programme — Frauen, Männer, General Counsel, Unternehmen sowie Ärztinnen und Ärzte.

Transparenz, Klarheit und Nachvollziehbarkeit — und die strikte Einhaltung der jeweiligen Berufsregeln — sind uns dabei besonders wichtig. Sie sollen jederzeit wissen, wer welche Leistung erbringt, was sie kostet und nach welchen Regeln sie erbracht wird.

Zwei getrennte Preisseiten Hier finden Sie die Preise der fachlich begleiteten Programme. Suchen Sie die Kosten für die reine Miete des Hauses — Wochenpreis nach Saison, Endreinigung, Hund, Einkaufsservice, ohne Programm? Die stehen auf der Seite Die freie Woche · Preise und was dazugehört. Die Hauskosten fallen zu den Programmkosten stets zusätzlich an.

Der Ablauf

Fünf Stationen, eine Richtung.

Von der ersten Anfrage bis zur Programmwoche. Jede Station ist abgeschlossen, bevor die nächste beginnt — ohne Ihre Freigabe des Angebots entsteht weder Verpflichtung noch Kosten.

1

Interesse & Anfrage

Sie interessieren sich für ein Programm und fragen ein Vorgespräch an — über den Buchungskalender.

2

Vorgespräch & Scoping

Privatpersonen mit Dr. Vanessa Prox-Vagedes, Unternehmen mit Sabine Müller und Nicole Battistini-Kohler, Ärztinnen und Ärzte trägergetragen über das Scoping mit Klinik bzw. Träger. Wir klären Eignung und legen gemeinsam fest, wie die Woche konkret aussieht.

3

Individuelles Angebot

Sie erhalten ein Angebot mit klarem Ablauf, klaren Modulen, Zeitplan für Vorbereitung und Durchführung — und klar definierten Preisen.

4

Vereinbarungen

Nach Ihrer Annahme schließt jede Partei eine eigene Mandats- und Vergütungsvereinbarung nach ihrem Berufsrecht — jeweils mit Geheimhaltungsverpflichtung.

5

Vorbereitung → Programmwoche

Die vereinbarte Vorbereitung läuft an, dann die Programmwoche im Haus — nach dem im Angebot festgelegten Plan.

Station 2 im Detail

Das Vorgespräch — drei Wege.

Welches Gespräch geführt wird, hängt vom Format ab. In allen Fällen ist es zugleich das Scoping: Hier wird festgelegt, wie die Woche konkret gestaltet wird.

Privatpersonen

Frauen · Männer · General Counsel

Jedes dieser Formate setzt zwingend ein Vorgespräch mit Dr. Vanessa Prox-Vagedes voraus. Ziel ist, aus ärztlicher Sicht sicherzustellen, dass die Zusammenarbeit adäquat und passend ist, präzise abzuklären, welcher Natur die im Einzelfall passenden Leistungen sind (Coaching oder Heilbehandlung — mit Folgen auch für die Umsatzsteuer), und in einem Scoping gemeinsam festzulegen, wie die Woche konkret aussehen soll.

Für General Counsel kann Nicole Battistini-Kohler auf Wunsch nach der ersten halben Stunde dazukommen, um die rechtlich-strategische Seite zu erörtern.

60 Minuten · 250 Euro zzgl. 19 % USt (297,50 Euro)

Warum auf das Vorgespräch Umsatzsteuer anfällt und wann eine ärztliche Heilbehandlung umsatzsteuerfrei sein kann — samt dem direkten Weg in eine Psychotherapie — steht im Abschnitt Umsatzsteuer weiter unten.

Unternehmen

Kennenlern-Gespräch

Das Format für Unternehmen setzt ein Kennenlern-Gespräch mit Sabine Müller und Nicole Battistini-Kohler voraus. Ziel ist das Verständnis der konkreten Anliegen und das Scoping von genauem Inhalt und Umfang — mit Eckpunkten für Vorbereitung und Durchführung.

60 Minuten · kostenlos

Ärztinnen und Ärzte

Scoping mit Klinik / Träger

Das Ärzte-Programm wird trägergetragen gebucht. Am Anfang steht ein Scoping-Gespräch mit der Klinik beziehungsweise dem Träger, in dem Ziel, Format (Format A Einzelentsendung oder Format B Inhouse-Team) und Module festgelegt werden. Nimmt eine Person individuell teil, kommt das fachärztliche Vorgespräch mit Dr. Vanessa Prox-Vagedes hinzu.

Juristische Leitung Nicole Battistini-Kohler, Führungsmethodik Sabine Müller, fachärztliche Verantwortung Dr. Vanessa Prox-Vagedes.

Scoping-Gespräch · kostenlos

Mehr dazu auf der Seite Programm für Ärztinnen und Ärzte.

Vorgespräch über den Buchungskalender anfragen

Station 3 im Detail

Das Angebot.

Im Anschluss an das Scoping erhalten Sie ein Angebot mit einem klaren Ablauf, klaren Modulen und einem Zeitplan für Vorbereitung und Durchführung — einschließlich klar definierter Preise. Erst wenn Sie dieses Angebot freigeben, beginnt eine Leistung. Ohne Ihre Freigabe entsteht weder Verpflichtung noch Kosten.

Station 4 im Detail

Mandats- und Honorartrennung.

Es besteht eine strikte Mandats- und Honorartrennung. Dr. Vanessa Prox-Vagedes unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht; Nicole Battistini-Kohler dem Anwaltsgeheimnis, Sabine Müller als Mediatorin und Organisationsberaterin der vertraglichen Verschwiegenheit. Diese Schweigepflicht-Struktur ist in allen Programmen dieselbe — im General-Counsel- wie im Ärzte-Programm greifen genau dieselben Berufsgeheimnisse und dieselbe vertragliche Geheimhaltung.

Jede Partei schließt nach Annahme des Angebots durch die Programmteilnehmer eine eigene, ihrem jeweiligen Berufsrecht entsprechende Mandats- und Vergütungsvereinbarung ab. Jede Partei unterzeichnet außerdem eine Geheimhaltungsverpflichtung in der jeweiligen Mandatsvereinbarung. Jede Leistung wird direkt an die jeweilige Leistungserbringerin entrichtet.

Bei Bedarf können weitere Teammitglieder nach dem Vorgespräch mit Dr. Vanessa Prox-Vagedes hinzugezogen werden. Für jede beteiligte Person gelten ausnahmslos dieselben Regeln: ein Angebot vor jeder Leistung und, nach dessen Annahme, eine eigene Mandats- und Vergütungsvereinbarung mit Geheimhaltungsverpflichtung und voller Kostentransparenz. Es gibt keine Sonderstellung — weder nach oben noch nach unten.

Wann greift das Arzt- bzw. Anwaltsgeheimnis — und warum zusätzlich eine vertragliche Geheimhaltung?

Was die beruflichen Verschwiegenheitspflichten erfassen. Das ärztliche und das anwaltliche Berufsgeheimnis schützen das, was einer Ärztin oder Anwältin in dieser beruflichen Eigenschaft im Rahmen eines Behandlungs- bzw. Mandatsverhältnisses anvertraut wird. Sie sind berufsrechtlich und strafrechtlich abgesichert (ärztliche Schweigepflicht und Berufsordnung; anwaltliche Verschwiegenheit nach § 43a BRAO; strafbewehrt über § 203 StGB).

Wo das Berufsgeheimnis nicht zwingend trägt. Es ist an die jeweilige geschützte Berufsausübung gebunden. Dadurch entstehen typische Übergänge:

  • Ist eine Leistung im Einzelfall als Coaching einzuordnen — also nicht als ärztliche Heilbehandlung oder anwaltliches Mandat —, greift das jeweilige Berufsgeheimnis nicht ohne Weiteres in gleicher Weise.
  • Der Austausch zwischen den Beteiligten untereinander (ärztliche, anwaltliche und weitere Teammitglieder) ist nicht automatisch vom je eigenen Berufsgeheimnis gedeckt.
  • Weitere Teammitglieder ohne eigene berufsrechtliche Verschwiegenheitspflicht unterliegen ihr nicht aus eigenem Berufsrecht.

Warum wir folgerichtig zusätzlich vertraglich verpflichten. Genau wegen dieser Übergänge schließt jede beteiligte Person — zusätzlich zu den ohnehin geltenden beruflichen Verschwiegenheitspflichten — in ihrer Mandats- und Vergütungsvereinbarung eine eigene vertragliche Geheimhaltungsverpflichtung. So entsteht eine lückenlose, einheitliche und vertraglich durchsetzbare Vertraulichkeit — über alle Beteiligten und unabhängig davon, ob eine Leistung im Einzelfall als Heilbehandlung, Mandat oder Coaching einzuordnen ist. Keine Schutzlücke an den Übergängen.

Der genaue Schutzumfang ist einzelfallabhängig; die konkrete Einordnung wird im Vorgespräch geklärt und im Angebot sowie im Vertrag ausgewiesen.

Umsatzsteuer

Wann Umsatzsteuer anfällt — und warum das Vorgespräch das mitklärt.

Weil jede Partei getrennt abrechnet, richtet sich die umsatzsteuerliche Behandlung nach Art und Ort der jeweiligen Leistung — nicht pauschal nach Person. Im Angebot wird die Umsatzsteuer je Posten gesondert ausgewiesen. Sicherheitshalber kalkulieren wir mit anfallender Umsatzsteuer; fällt sie im Einzelfall nicht an, wird es entsprechend günstiger.

Diese Logik ist in allen Programmen dieselbe — auch im General-Counsel- und im Ärzte-Programm: Wo eine ärztliche Heilbehandlung vorliegt, kann sie nach § 4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerfrei sein; anwaltliche, beratende oder coachende Leistungen unterliegen der Umsatzsteuer.

Ärztliche Leistung (Dr. Vanessa Prox-Vagedes). Coaching unterliegt im Grundsatz der Umsatzsteuer; eine psychotherapeutische bzw. ärztliche Heilbehandlung ist dagegen nach § 4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerfrei. Welche dieser Naturen die im Einzelfall passende Leistung hat, lässt sich nicht vorab pauschal sagen. Genau das ist einer der Gründe, warum das Vorgespräch mit Dr. Prox-Vagedes zwingend ist: Es klärt — neben der medizinischen Eignung — präzise ab, welcher Natur die passenden Leistungen sind. Diese Einordnung bestimmt zugleich die umsatzsteuerliche Behandlung und wird im Angebot und im Vertrag ausdrücklich ausgewiesen.

Das Vorgespräch selbst. Das verpflichtende Vorgespräch mit Dr. Prox-Vagedes ist eine organisatorische Maßnahme — Eignungsabklärung und Scoping — und keine unmittelbar therapeutische ärztliche Leistung. Wir gehen daher davon aus, dass darauf Umsatzsteuer anfällt: Auf die 250 Euro kommt die gesetzliche USt zusätzlich (19 % → 297,50 Euro).

Direkt zur Psychotherapie Wer von vornherein weiß, dass er ärztliche Leistungen in Form von Psychotherapie in Anspruch nehmen möchte, kann das vorab mitteilen und sich hierfür direkt an Dr. Vanessa Prox-Vagedes wenden (Kontaktdaten auf der Team-Seite); eine ärztliche Heilbehandlung kann dann nach § 4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerfrei sein.
Wann sind Dr. Prox-Vagedes’ Leistungen umsatzsteuerfrei — und wann nicht?

Umsatzsteuerfrei sind ärztliche Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin (§ 4 Nr. 14 lit. a UStG). Entscheidend ist ein therapeutisches Ziel im Einzelfall — nicht die Berufsbezeichnung. Erfasst sind etwa:

  • Diagnostik und (psycho-)therapeutische Behandlung von Krankheiten bzw. psychischen Störungen;
  • medizinisch indizierte Prävention mit konkretem Gesundheitsbezug (Vorbeugung, Schutz, Erhaltung oder Wiederherstellung der Gesundheit).

Umsatzsteuerpflichtig (19 %) sind Leistungen ohne therapeutisches Behandlungsziel, etwa:

  • Coaching, Persönlichkeitsentwicklung, Resilienz- oder Präventionstraining ohne konkreten Krankheitsbezug;
  • Workshops, Vorträge, moderierte Formate;
  • gutachterliche oder organisationsbezogene Leistungen ohne Heilbehandlungszweck.

Dieselbe ärztliche Stunde kann also je nach Zweck steuerfrei oder steuerpflichtig sein. Die Abgrenzung ist einzelfall- und formulierungsabhängig (EuGH-/BFH-Rechtsprechung) — deshalb wird sie im verpflichtenden Vorgespräch geklärt, im Angebot je Posten ausgewiesen und steht im Vertrag. Die verbindliche steuerliche Beurteilung erfolgt durch die Steuerberatung.

Leistungen aus dem Ausland. Erbringt ein Teammitglied seine Leistungen aus dem Ausland, richtet sich die Umsatzsteuer nach den dafür geltenden Regeln. Bei aus der Schweiz erbrachten Leistungen fällt keine deutsche Umsatzsteuer an. Auch das ist keine Sonderstellung, sondern schlicht die Folge von Art und Ort der Leistung; die Pflichten zu Angebot, eigener Mandats- und Vergütungsvereinbarung, Geheimhaltung und Kostentransparenz gelten unverändert für alle Beteiligten gleich.

Orientierung

Richtwerte — unverbindlich.

Die Programmkosten verstehen sich pro Person bzw. pro Unternehmen und fallen zusätzlich zu den Hauskosten an. Die folgenden Zahlen sind unverbindliche Richtwerte zur ersten Orientierung; der verbindliche Preis wird erst im individuellen Angebot nach dem Scoping festgelegt.

  • Frauen · MännerRichtwert 1.500 € / Person zzgl. USt = 1.785 €
  • General CounselRichtwert 2.400 € / Person zzgl. USt = 2.856 €
  • UnternehmenStandard-Woche 40.000 € · Kurzform (2 Tage) 25.200 € gesamt, je zzgl. USt
  • Ärztinnen und Ärzte (trägergetragen, Format A Einzelentsendung / Format B Inhouse-Team)bewusst keine Festpreise — im Scoping festgelegt
  • Scoping-Gespräch Ärzte-Programm (Klinik / Träger)kostenlos
  • Vorgespräch Privatpersonen (Vanessa, 60 Min)250 € zzgl. USt = 297,50 €
  • Kennenlern-Gespräch Unternehmen (60 Min)kostenlos
  • Mengenrabatt auf die Programmkosten (Privatprogramme, ab 2 Personen, gemeinsam im selben Format)2 P −15 % · 3 P −20 % · 4 P −25 %

Hinzu kommen stets die Hauskosten (siehe Angebotsseite). Verbindlich ist allein das schriftliche Angebot nach dem Scoping.

Umsatzsteuer: Alle genannten Beträge verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit sie anfällt. Die endgültige steuerliche Behandlung der einzelnen Leistungen wird im Angebot ausgewiesen.

Rechenbeispiele

Was Haus und Programm zusammen kosten.

Wählen Sie Programm, Saison und Optionen — die Beispielrechnung zeigt die Gesamtkosten für eine Woche bei Belegung mit 1, 2, 3 und 4 Personen. Gerechnet wird mit den Mittelwerten der Richtwerte oben; die Hauskosten folgen der Angebotsseite, die Einkaufsservice-Gebühr ist einmalig (Klein 45 € / Voll 120 €, nicht pro Person); der Warenwert laut Beleg kommt separat hinzu und ist hier nicht eingerechnet. Bei den Privatprogrammen (Frauen, Männer, General Counsel) ist ab zwei Personen der Mengenrabatt auf die Programmkosten bereits eingerechnet: −15 % (2 P), −20 % (3 P), −25 % (4 P). Voraussetzung ist, dass die Gruppe gemeinsam im selben Format arbeitet; bei parallel stattfindenden Einzelformaten (jeweils nur eine Person zugleich) gilt der Rabatt nicht. Beim Unternehmensformat gilt er nicht — dort wird stets pro Unternehmen kalkuliert (es kommt nie mehr als ein Unternehmen gleichzeitig). Das Programm für Ärztinnen und Ärzte ist hier bewusst nicht enthalten: Es wird trägergetragen gebucht und im Scoping mit der Klinik bzw. dem Träger kalkuliert — pauschale Richtwerte wären dort irreführend.

Position 1 Person 2 Personen 3 Personen 4 Personen

Unverbindliche Beispielrechnung mit Mittelwerten für eine Woche (Sa–Sa). Das Beispiel ist auf vier Personen begrenzt; bei den Privatprogrammen (Frauen, Männer, General Counsel) ist mit mehr Personen keine zielführende Arbeit möglich. Beim Unternehmensformat arbeitet ein Führungsteam von bis zu zehn Personen — der Preis versteht sich pro Unternehmen. Verbindlich ist allein das schriftliche Angebot nach dem Scoping. Beim Einkaufsservice ist nur die Gebühr (Klein 45 € / Voll 120 €, einmalig) berücksichtigt; der Warenwert laut Kassenbeleg kommt zusätzlich hinzu.

Der erste Schritt ist das Vorgespräch.

Anfrage über den Buchungskalender. Alles Weitere — Scoping, Angebot, Vereinbarungen — folgt dem Ablauf oben.

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